Die Bundesregierung hat die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen.
Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.
(Quelle: Si aktuell Newsletter vom 24.04.2023 Das Fachmagazin für SHK-Unternehmer)
Den ausführlichen Bericht finden Sie unter Rubrik Aktuelles
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