Ab 01. Oktober 2022 tritt eine neue Verordnung in Kraft, um die Energieversorgung mittelfristig zu sichern (EnSimiMaV):
Gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen sind bis zum 15. September 2024 zu prüfen und ggf. zu optimieren. Mit dieser Verordnung werden Gebäudeeigentümer verpflichtet, in den nächsten beiden Jahren entsprechende Maßnahmen zu treffen, um erdgasbetriebene Heizungsanlagen zu verbessern. Dazu zählen unter anderem:
- Heizungseinstellungen überprüfen und ggf. optimieren,
- Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen werden,
- technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen müssen ausgetauscht werden.
Mo bis Fr: 9 - 12.30 Uhr
Mo, Do und Fr: 15 - 18 Uhr
Oder nach Vereinbarung
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